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Grußwort

Portrait des Direktors Lutz Bertram des Arbeitsgerichts Braunschweig Bildrechte: ArbG Braunschweig

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für Ihren Besuch der Website des Arbeitsgerichts Braunschweig und das damit gezeigte Interesse für unser Gericht danke ich Ihnen.

Das Arbeitsgericht Braunschweig ist mit seinen regulär acht Kammern zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Vor dem Arbeitsgericht werden Streitigkeiten aus den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts verhandelt. Einzelheiten zu der internen Geschäftsverteilung können Sie dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan auf unserer Homepage entnehmen.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist im besonderen Maße durch ihre Praxis- und Bürgernähe geprägt. Diesen Aspekten wird im arbeitsgerichtlichen Verfahren u.a. durch die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter aus der betrieblichen Praxis sowie dem besonderen Beschleunigungsgrundsatz Rechnung getragen.

Die kurzfristige Anberaumung eines Gütetermins zur Erörterung einvernehmlicher Lösungen sowie der gesetzliche Auftrag, während des gesamten Verfahrens eine gütliche Erledigung des Rechtsstreits anzustreben, kennzeichnen den Ablauf eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht. Ihre Anliegen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsgerichts Braunschweig in Erfüllung dieser Grundsätze mit großem Engagement und hohem Verantwortungsbewusstsein bearbeitet. Die Informationen auf unserer Internetpräsenz sollen Ihnen den Umgang mit dem Gericht erleichtern.

Ihr

Lutz Bertram

Direktor des Arbeitsgerichts Braunschweig

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