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Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro sowie auf Weitergabe einer Tariferhöhung

- Verlegung der Termine zur Verkündung einer Entscheidung in drei Fällen -


Die Verkündungstermine in drei Verfahren, über die am 15. Oktober 2024 nicht entschieden wurde (Pressemitteilung Nr. 02/2024 vom 15.10.2024), sind vom 04. November 2024 auf den 11. November 2024 um 10:00 Uhr verlegt worden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2024

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