Informationen zur Rechtsantragstelle
Ein Besuch der Rechtsantragstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe (Ausnahme: Fristabläufe) möglich.
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Sie dabei zu unterstützen Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!
Die Rechtsantragstelle ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung geöffnet,
auch außerhalb dieser Zeiten können nach vorheriger telefonischer Absprache Termine vereinbart werden.
Bei Fristabläufen (z. B. Kündigungsschutzklagen) wird gebeten, sich in der Poststelle/Information, Zimmer 6, zu melden.
Es wird dringend empfohlen, sämtliche mit dem Anliegen in Verbindung stehende Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag u. Ä.) möglichst in Kopie mitzubringen.
Bei Zahlungsansprüchen ist eine bereits vorbereitete Auflistung und Bezifferung der Forderung notwendig.

