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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Braunschweig


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist in dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Bei dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolgt die Verteilung der eingehenden Klagen in der Weise, dass einzelne Kammern für bestimmte Städte, Orte oder Gemeinden zuständig sind. Für die übrigen Städte, Orte oder Gemeinden, insbesondere auch die Stadt Braunschweig, werden die eingehenden Verfahren nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge des Eingangs auf die 8 Kammern verteilt. Maßgebend für die Zuteilung ist der Wohnort bzw. der Sitz oder die Niederlassung des/der Beklagten, wobei vorrangig auf den Erfüllungsort für die Arbeitsleistung abzustellen ist. Die Verteilung erfolgt bei gleichzeitigem Eingang nach alphabetischer Reihenfolge des/der Beklagten. Mehrere Verfahren, die denselben Lebenssachverhalt betreffen (Massensachen), und mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von einer Kammer behandelt. Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden:Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 162 KB, nicht barrierefrei), Praesidiumsbeschluss Nr. 01-24 (PDF, 197,55 KB, nicht barrierefrei).

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